Unterhalt, regionaler Verkehr, Netznutzung …

... und weitere Artikel kurz notiert.

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Finanzierung Bahninfrastruktur 2017-2020:  In den nächsten Jahren finanziert der Bund den Betrieb und den Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur mit 13,2 Milliarden Franken. Nach dem Ständerat hat in der Wintersession auch der Nationalrat mit klarer Mehrheit dem Zahlungsrahmen 2017-2020 zugestimmt. Die SBB erhält 7,6 Milliarden, die Privatbahnen insgesamt 4,9 Milliarden. 0,7 Milliarden stehen für Optionen und Reserven bereit. Mit diesen Beträgen trägt der Bund den gestiegenen Kosten des Substanzerhalts und dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung. Immer mehr und immer schwerere Züge verkehren auf den Bahnstrecken, entsprechend verkürzt sich die Lebensdauer der Anlagen. Zudem ermöglichen die Gelder die behindertengerechte Gestaltung weiterer Bahnhöfe und kleinere Ausbauten.

Regionalverkehr: Der Bundesrat will 2018 bis 2021 insgesamt knapp vier Milliarden Franken für S-Bahn-Angebote, Regionalzüge, regionale Buslinien und weitere Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV) einsetzen. Das macht eine durchschnittliche Erhöhung von 2 Prozent pro Jahr aus. Die Landesregierung hat an ihrer Sitzung vom 23. November 2016 die entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Kapazitäten im Güterverkehr: Mit einem Netznutzungskonzept und Netznutzungsplänen sorgt der Bund dafür, dass dem Schienengüterverkehr künftig genügend Fahrrechte (Trassen) zur Verfügung stehen. Erstmals angewendet werden die beiden neuen Instrumente im Fahrplanjahr 2018. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 die dafür nötigen Anpassungen auf Verordnungsstufe beschlossen.

Faires Bahnsystem: Der Bundesrat will das schweizerische Bahnsystem weiter stärken. Er hat dazu am 16. November 2016 die Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) zu Handen des Parlaments verabschiedet. OBI bringt mehr Transparenz, reduziert das Diskriminierungspotenzial, erhöht die Effizienz und trägt so zur langfristigen Verbesserung des heutigen Systems bei. Die Vorlage will zudem die Rechte der Passagiere stärken. Das Parlament soll nächstes Jahr über die neuen Vorschriften entscheiden.

Projekt Cargo sous terrain: Der Bundesrat hat am 23. November 2016 vom Stand des Projekts "Cargo sous terrain" (CST) Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er ist bereit, das Projekt für ein neuartiges, unterirdisches Gütertransportsystem mit einem Spezialgesetz zu unterstützen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes schliesst der Bundesrat aus.

Einweihung der ersten Anlage von Léman 2030: Mitglieder von Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie SBB-Exponenten haben am 15. November 2016 die erste Anlage des Programms Léman 2030 eingeweiht. Es handelt sich um das neue Stellwerk in Renens, von wo aus künftig der Zugsverkehr zwischen Lausanne und Morges gesteuert wird. Nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird das Schweizer Bahnnetz vor allem auf der Ost-West-Achse ausgebaut. Das Programm Léman 2030 umfasst mehrere Infrastrukturprojekte mit Gesamtkosten von über 3,5 Milliarden Franken.

Angebot auf der Linie Delle-Belfort: Die Bahnverbindung von Belfort via Delle und Delsberg nach Biel verbindet Frankreich mit der Schweiz. Nach der Wiedereröffnung des Abschnitts Delle–Belfort sollen zwischen Biel und dem TGV-Bahnhof Belfort-Montbéliard täglich sechzehn Zugpaare über Delsberg und Delle verkehren. Am 5. Dezember 2016 unterzeichneten das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Region Bourgogne-Franche-Comté und der Kanton Jura im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard in Delsberg eine Absichtserklärung zur Festlegung des neuen Angebots.

Grenzüberschreitende Tramlinie: Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 die Infrastrukturkonzession der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) auf die geplante Verlängerung der Tramlinie 15 bis zur französischen Grenze ausgedehnt. Mit dieser Konzessionsausdehnung ist die Voraussetzung für den Bau des neuen Abschnitts der Tramlinie zwischen der bestehenden Haltestelle Palettes und der neuen Haltestelle in der Nähe des Zolls von Perly gegeben. Auf lange Sicht soll die Tramlinie den Bahnhof Genf Cornavin und den auf französischem Boden gelegenen Bahnhof Saint-Julien-en-Genevois miteinander verbinden.

Open data: Fahrplan-Angaben und Echtzeit-Informationen zum öffentlichen Verkehr (öV) in der Schweiz sind seit 1. Dezember 2016 auf einer neuen Plattform unter www.opentransportdata.swiss verfügbar. Sie wurde von der SBB im Auftrag des Bundes erstellt. Die Daten ermöglichen es sowohl den Transportunternehmen als auch Unternehmen von ausserhalb der Transportbranche, neue Kundeninformationssysteme, neue Apps, Statistiken oder andere Anwendungen für die Information der Reisenden zu entwickeln.

Verzeichnis Anschlussgleise: Das BAV hat Anfang Dezember eine neue elektronische Datenbank zur Erfassung von Anschlussgleisen in Betrieb genommen. Diese bietet mehr Benutzerfreundlichkeit für die Eigentümer von Anschlussgleisen bei der Dateneingabe und für die zuständigen BAV-Mitarbeitenden bei der Datenüberprüfung. Das BAV hat 2010 die Aufsicht über die Anschlussgleise in der Schweiz übernommen. Die Eigentümer von Anschlussgleisen müssen dem BAV technische und betriebliche Informationen melden, damit das Amt in diesem Bereich eine Risikobeurteilung erarbeiten und Kontrollen durchführen kann. Die Anschlussgleise spielen im Güterverkehr eine wichtige Rolle, indem sie Fabriken, Verteilzentralen und Lagerhäuser direkt mit dem Hauptbahnnetz verbinden. Heute gibt in der Schweiz rund 1600 Anschlussgleise, die im Eigentum von ca. 1250 Unternehmen sind.

Prüfungen an neuen Seilbahnanlagen: Bevor die Betriebsbewilligung für eine neue Seilbahnanlage erteilt wird, prüft das BAV an der Anlage selbst, ob sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sobald der Bau der Anlage so weit fortgeschritten ist, dass sie für diese Prüfungen bereit ist, hat das antragstellende Seilbahnunternehmen dem BAV ihre Prüfbereitschaft zu melden. Die Prüfpflicht ergibt sich aus den gesetzlichen und technischen Vorschriften (Art. 33 der Seilbahnverordnung (SebV) und Norm SN EN 1709). Diese sagen jedoch nichts über Form und Inhalt der Meldung aus. Um Abhilfe zu schaffen, hat das BAV eine Formularvorlage erstellt, mit der die Seilbahnunternehmen die Prüfbereitschaft ihrer Anlage melden können. Das neue Meldeformular ist auf der Internetseite des BAV abrufbar.

 

BAV-News Nr. 46 Dezember 2016

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