15.04.2025 – Im Landverkehrsabkommen mit der EU hat die Schweiz wichtige Errungenschaften ihrer Verkehrspolitik abgesichert. Dazu gehören etwa die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen und insbesondere auch die 40-Tonnen-Limite. Mit der geplanten Anpassung des Abkommens will der Bundesrat diese Besonderheiten für die weitere Zukunft absichern.

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In der Öffentlichkeit wurden in den letzten Wochen Vermutungen und Befürchtungen geäussert, die Schweiz müsse auf ihren Strassen unter Druck der EU bald bis zu 60 Tonnen schwere Lastwagen, sogenannte «Gigaliner» zulassen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gemäss dem bestehenden, rechtsgültigen Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU dürfen in der Schweiz nur Lastwagen mit einem maximalen Gewicht von 40 Tonnen verkehren. Im Landverkehrsabkommen hat die Schweiz weitere Errungenschaften ihrer Verkehrs- und Verlagerungspolitik gegenüber der EU abgesichert. Dazu gehören die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen, das Verbot für Transporte innerhalb der Schweiz durch EU-Unternehmen (Kabotageverbot) sowie der Verzicht auf den Ausbau der Strassenkapazitäten durch die Alpen. Mit dem aktualisierten Abkommen will der Bundesrat diese Errungenschaften beibehalten und für die weitere Zukunft absichern. Dies konnte in den Verhandlungen zum neuen Vertragspaket Schweiz-EU erreicht werden. Die 40-Tonnen-Limite gilt damit weiterhin und ist von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen. Der Bundesrat sieht vor, das Gesamtpaket mit den neuen Verträgen Schweiz-EU und damit auch das aktualisierte Landverkehrsabkommen noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung zu schicken.