Bund fördert Photovoltaik-Anlagen von Transportunternehmen

16.12.2022 - Der Bund ermuntert die öV-Unternehmen, noch mehr Photovoltaik-Anlagen zu bauen, um die erneuerbare Energieproduktion und die Versorgungssicherheit der Schweiz beim Strom weiter zu stärken. Abhängig von der geplanten Verwendung der erzeugten Solarenergie stehen die allgemeinen Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Energie oder öV-spezifische Finanzierungsmöglichkeiten des Bundesamts für Verkehr zur Verfügung.

Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines SBB- Gebäude in Renens (VD)
Gebäudefassaden, Dächer, Lärmschutzwände.: Die öV-Unternehmen haben viele Flächen, wo sie Solaranlagen bauen könnten.
© BAV

Angesichts der voraussichtlich auf längere Zeit drohenden Energie- bzw. Stromknappheit will der Bund die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Entwicklung der erneuerbaren Energien weiter stärken. Dazu können die öV-Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten: Sie verfügen über viele Flächen, die sich gut für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen eignen. Gemeint sind bspw. Freiflächen im Besitz der öV-Unternehmen, Dächer und Fassaden von Betriebsgebäuden, Perrondächer oder Lärmschutzwände.

Hochrechnungen von zehn Unternehmen, darunter Eisenbahnen, städtische Verkehrsbetriebe, Busunternehmen und Bergbahnen, zeigen, dass sie etwa 20 bis 30 Prozent ihres gesamten Strombedarfs auf ihren eigenen Gebäuden und Anlagen erzeugen können. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die öV-Unternehmen in einem Schreiben aufgerufen, diese Potenziale zu nutzen.

Produktion von Haushaltstrom

Der Bund unterstützt den Bau zusätzlicher Photovoltaikanlagen, welche der Produktion von Haushaltstrom (50 Hz) dienen. Die Förderinstrumente sind abhängig vom Verwendungszweck:

  • Wenn der Solarstrom im bestellten Regionalverkehr produziert und genutzt wird (z.B. in Werkstätten oder Verwaltungsgebäuden), können die Unternehmen für die Investitionskosten die Einmalvergütung bei der vom Bundesamt für Energie beauftragten Firma Pronovo AG beantragen. Nach der Inbetriebnahme der Anlage können die ungedeckten Betriebskosten über die Abgeltungen der Kantone und des Bundesamts für Verkehr (BAV) für den Regionalverkehr finanziert werden.
  • Wenn der Solarstrom überwiegend dem Betrieb der Infrastruktur dient (z.B. Betrieb Sicherungsanlagen und Weichen, Beleuchtung Bahnhöfe) und wenn das öV-Unternehmen mehr als die Hälfte des mit seiner Photovoltaik-Anlage erzeugten Haushaltstroms selbst verbraucht, ist eine Finanzierung durch das BAV vorgesehen. Die BAV-Beiträge werden über die Leistungsvereinbarungen zu Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur und damit über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert.
  • Wenn der Solarstrom zwar auch dem Betrieb der Infrastruktur dient, aber der Eigenbedarf unter 50 Prozent liegt, ist eine Einmalvergütung der Pronovo AG möglich.
  • Ab Januar 2023 können Photovoltaik-Anlagen, die den produzierten Strom vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen, eine rund doppelt so hohe Einmalvergütung der Pronovo AG wie Solaranlagen mit Eigenverbrauch erhalten.

Produktion von Bahnstrom

Die Pronovo AG leistet eine normale Einmalvergütung, wenn eine Photovoltaik-Anlage für die Produktion von Bahnstrom (16,7 Hz) gebaut wird. Fördermöglichkeiten durch das BAV sind in Abklärung.

Weitere Informationen sind im unten verlinkten Leitfaden «Photovoltaik- und Eigenverbrauch im öffentlichen Verkehr» und in den weiteren verlinkten Unterlagen verfügbar.

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