Fahrplanverfahren

Das Fahrplanverfahren richtet sich nach der Fahrplanverordnung und wird mit dem Bestellverfahren koordiniert. Zu Beginn des Verfahrens wird das Fernverkehrskonzept festgelegt. Darauf basiert der Fahrplanentwurf, der den Transportunternehmen dazu dient, Änderungen im Fern- und Regionalverkehr anzubringen. Es folgt die Bereinigung zwischen den Bestellern (Kantonen und Bund) und Transportunternehmen im Detail und die Vorbereitung für die Veröffentlichung des definitiven Fahrplans.

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