Präventive Phase

Bevor eine Transportunternehmung eine Anlage oder ein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, führt das BAV im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren eine risikoorientierte Sicherheitsüberprüfung durch. Die Verkehrsunternehmung muss dabei nachweisen, dass ihre Anlagen, Fahrzeuge und Prozesse vorschriftenkonform gebaut, betriebstauglich und betriebssicher sind. Im Rahmen dieser präventiven Aufsicht entscheidet das Amt dann z. B. über die Zulassung neuer Anlagen, Bauteile und Fahrzeuge oder neuer Betriebsvorschriften. Das BAV erteilt z. B. Plangenehmigungen für die Bauten des öffentlichen Verkehrs oder Typenzulassungen für Anlagen und Fahrzeuge und stellt den Unternehmungen auf der Basis von Sicherheitsnachweisen die für den Betrieb notwendigen Bewilligungen aus. Zudem wird für die Durchführung des Betriebes eine Sicherheitsgenehmigung (Infrastrukturbetreiberinnen) bzw. eine Sicherheitsbescheinigung (Eisenbahnverkehrsunternehmen) benötigt. Das BAV erstellt diese Zertifikate nach Prüfung der unternehmensspezifischen Sicherheits-Managementsysteme. 

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