Rollmaterial

Bahnunternehmen Phasen Bundesamt für Verkehr
Das Bahnunternehmen muss sich laufend auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen einstellen. Beim Rollmaterial sind dies insbesondere Vorschriften zum Betrieb und zum Unterhalt von Lokomotiven und Wagen. Normativ Das BAV passt die die geltenden Vorschriften regelmässig dem Stand der technischen Entwicklung an und berücksichtigt neu erkannte Risiken.
Für neu einzusetzendes Rollmaterial muss das Bahnunternehmen die für die Zulassung und Betriebsbewilligung notwendigen Sicherheitsnacheise vorlegen. Es muss zusätzlich interne Vorschriften erlassen, damit der Unterhalt des Rollmaterials gemäss den Angaben des Herstellers gewährleistet ist. Präventiv Im Rahmen von Zulassungsverfahren lässt das BAV neues Rollmaterial zu und erteilt, dort wo es notwendig ist, Betriebsbewilligungen.
Das Bahnunternehmen muss das von ihm eingesetzte Rollmaterial überwachen und unterhalten und die dafür notwendigen Arbeiten dokumentieren (Nachweise führen). Treten beim Betrieb des Rollmaterials Störungen auf, müssen diese laufend ausgewertet werden, damit in den für das Rollmaterial geltenden Vorschriften entsprechende Präventivmassnahmen verordnet werden können. Betrieb Das  BAV überprüft im Rahmen der Sicherheitsaufsicht, ob die Organisation des Bahnunternehmens im Bereich der Sicherheit geeignet ist, die geltenden Vorschriften umzusetzen und die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.
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