Nach Unterzeichnung des Subventionsvertrags reichen die Projektnehmer einen Projektbeschrieb ein. Damit können bereits am Anfang des Projekts die wichtigsten Informationen über das Vorhaben für Dritte zugänglich gemacht werden. Projektbeschriebe und Schlussberichte sind über die Forschungsdatenbank ARAMIS auf der Seite «Projektergebnisse» abrufbar.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt finanziell Projekte, die einen Beitrag an die Ziele des Programms ESöV 2050 leisten. Jedes Jahr im Januar und Juni macht das BAV einen Aufruf zur Projekteingabe.
Im Programm werden verschiedenste Projektarten berücksichtigt:
- Forschungs- und Innovationsprojekte
- Pilotprojekte
- Kommunikation von guten Praxisbeispielen
- Erarbeiten und Vermitteln von Know-how
- Innovative Geschäftsmodelle
Zusätzlich hat das BAV die Möglichkeit, einen thematischen Schwerpunkt für die Projekteingabe vorzugeben.
Um eine Subvention zu beantragen reichen Gesuchsteller das Formular «Interessenbekundung» ein. Darin stellen sie ihr Projekt und dessen Nutzen für das Programm ESöV 2050 vor. Das Dokument steht unten zum Download bereit.
Die Gesuche werden anschliessend von einer unabhängigen Expertengruppe beurteilt, die sich zweimal jährlich trifft (im Februar und im August). Bei positiver Empfehlung werden sie dem Forschungs- und Innovationsausschuss unterbreitet, welche die definitive Entscheidung über die Förderzusage trifft. Wird das Projekt genehmigt, werden die Gesuchsteller aufgefordert, einen detaillierten Projektplan vorzulegen, auf dessen Grundlage das BAV den Subventionsvertrag ausarbeitet.
Die Gesuche sind jeweils bis zum 31. Januar (bzw. bis zum 30. Juni) einzureichen, damit sie in der Sitzung der Expertengruppe behandelt werden können, die im Februar (bzw. im August) stattfindet.