Information zur Beschaffung von Elektrobussen im RPV

Im Einklang mit den Zielen der Energiestrategie 2050 ist das BAV bereit, im Rahmen des ordentlichen Bestellverfahrens im regionalen Personenverkehr (RPV) und unter Vorbehalt der betroffenen Kantone, finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von elektrischen Bussen (bzw. von Fahrzeugen mit alternativem, umweltschonendem Antrieb) zu leisten.

Damit können in den Offerten des RPV Mehrkosten für alternative Antriebe inklusive der Ladestationen geltend gemacht werden, unter Berücksichtigung allfälliger anderweitiger finanzieller Förderungen. Die Unternehmen müssen dafür den Bestellern ein Gesuch gemäss Art. 19 ARPV einreichen. Dabei ist zu beachten, dass sich der Bund nicht an der Finanzierung von Fahrzeugen beteiligt, die vorzeitig ersetzt werden.

Mit seiner Bewilligung beauftragt das BAV die Busunternehmen, jährlich über die energetischen Vorteile und die mit den angeschafften Fahrzeugen gemachten Erfahrungen, z. B. in Bezug auf Zuverlässigkeit, Wartungsbedarf oder andere neue Aspekte, zu berichten und diese Erfahrungen in der Branche zu kommunizieren. Indem das BAV die Unternehmen ermutigt, ihre Praktiken zu sammeln und zu valorisieren, will es eine konstruktive und schnelle Entwicklung dieser Technologie in der Schweiz fördern.

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