Jedes Jahr fallen in der Schweiz schätzungsweise 0.5 – 0.7 Mio. Tonnen Gleisaushub an. Dieses Material ist eigentlich zu wertvoll, um deponiert zu werden. Vielmehr sollte es im Sinn der Kreislaufwirtschaft aufbereitet und wieder im Gleisbau eingesetzt werden, um die natürlichen Ressourcen von Hartgesteinsschotter zu schonen. Wie lässt sich dieses Ziel erreichen?
Der sachgerechte Umgang mit Gleisaushub ist in der gleichnamigen Richtlinie festgelegt. Allerdings zeigt sich anhand der Erfahrungen in der Praxis, dass Revisionsbedarf besteht. Einerseits ist der Begriff «Gleisaushub» abfallrechtlich nicht klar definiert. Entsprechend besteht Interpretationsspielraum bei der Klassierung des Materials und den sich daraus ergebenden Entsorgungswegen. Andererseits ist die stoffliche Verwertung bisher nicht verbindlich geregelt. Zwar wird eine erhebliche Menge als Kies- und Sandgemische in der Bauwirtschaft genutzt. Anzustreben wäre aber statt dieses Downcyclings eine Wiederverwendung als Schotter, um die schwindenden Bestände an Hartschotter in den inländischen Steinbrüchen zu schonen.
Die Revisionsarbeiten bedürfen einer soliden inhaltlichen Grundlage. Deshalb hat das BAV über das Programm Bahninfrastrukturforschung die Studie «Verwertungspflicht des Gleisaushubs: Behandlungsverfahren und Verwertungpotenzial» inkl. «Teil B: Ökobilanz, Kosten und Öko-Effizienz» in Auftrag gegeben. Damit soll es möglich werden, den Begriff «Gleisaushub» abfallrechtlich sauber zu definieren und dann in der massgebenden Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) zu verankern. Die Studie soll auch zukünftige Verwertungswege aufzeigen, die dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft entsprechen. Das BAV plant, dazu im Herbst ein Merkblatt zu veröffentlichen.