Das BAV führt ein eigenständiges Webinterface für die Daten der Infrastruktur (WDI) ein. Die Dokumentation dazu wird laufend aktualisiert und hier zur Verfügung gestellt.
Das BAV informiert die Infrastrukturbetreiberinnen mittels Schreiben über den verbindlichen Zeitplan sowie die Vorgaben zur Aushandlung der Leistungsvereinbarungen (LV) für die Periode 2021-2024.
Die Bahnen mit einer LV nach Eisenbahngesetz legen dem BAV nach Art. 31 Abs. 2 der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur vom 14. Oktober 2015 "periodisch einen Bericht über die Erreichung der Ziele, den Netzzustand, die Belastung und Auslastung der Infrastruktur sowie den Stand der Investitionen und des Einbezugs der Eisenbahnverkehrsunternehmen vor".
Gemäss BIFG Art. 5 Abs. 2 berichtet der Bundesrat alle vier Jahre der Bundesversammlung über die Belastung, die Auslastung sowie den Anlagezustand der Eisenbahninfrastruktur.
Für die Berechnung der Finanzierung von Massnahmen der Kantone und weiterer Dritter macht das BAV Vorgaben für die dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung.