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Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)

Schienen führen in die Zukunft
Schienen führen in die Zukunft
ZEB-Gesetz in Kraft

Seit dem 1. September 2009 ist das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) in Kraft. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, damit das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB AG wesentliche Schritte zur Modernisierung und zum Ausbau der Bahn in der Schweiz auslösen können. Über die konkrete Umsetzung des Grossprojekts Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) soll bis Ende 2009 informiert werden. Für das Folgeprojekt Bahn 2030 ist im Jahr 2010 eine Vernehmlassung geplant.

Das ZEBG wurde am 20. März 2009 vom Parlament verabschiedet. Nachdem die Frist zur Einreichung der Unterschriften für ein fakultatives Referendum am 9. Juli 2009 ungenutzt verstrichen war, hat der Bundesrat das Gesetz per 1. September 2009 in Kraft gesetzt. Auf das ZEBG stützen sich der Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur sowie ein Beschluss über den Verpflichtungskredit zur Planung der Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur. Gleichzeitig wurden im Alpentransit-Gesetz der Zimmerberg-Basistunnel und der Hirzeltunnel gestrichen. Der Zimmerberg-Basistunnel ist aber eines der Projekte, die im Rahmen von Bahn 2030 geprüft werden.

Mit ZEB werden die Schienenkapazitäten für den Personenfernverkehr und den Güterverkehr ausgebaut. Für die Verbesserung des Personenverkehrs soll die Zahl der Bahnhöfe mit optimalen Umsteigemöglichkeiten (Vollknoten) erhöht werden. Auf der Ost-West-Achse werden die Reisezeiten verkürzt und auf der Nord-Süd-Achse Kapazitätsengpässe beseitigt. Damit diese Ziele erreicht werden können, braucht es einen Ausbau der Bahninfrastruktur. Es handelt sich um eine Vielzahl von Projekten, die sich über die ganze Schweiz verteilen. Das Parlament hat dazu einen Kredit von 5.4 Mrd. Fr. bewilligt.

Der Ausbau der Schieneninfrastruktur gemäss ZEBG wird über den FinöV-Fonds finanziert. Der Bundesrat wird die Bundesversammlung jährlich über den Stand der Arbeiten und die finanzielle Situation orientieren.

Für die weitere Entwicklung des Schienenverkehrs ist im Gesetz eine weitere Vorlage an die eidg. Räte vorgesehen. Sie wird unter dem Namen Bahn 2030 gegenwärtig vom BAV und von der SBB erarbeitet und nach einer Vernehmlassung dem Parlament voraussichtlich anfangs 2011 vorgelegt.

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