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Seit dem 1. September 2009 ist das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der SBB AG, im Anschluss an das Projekt Bahn 2000 die nächsten Schritte zur Modernisierung und zum Ausbau der Bahn in der Schweiz auszulösen.
Mit ZEB kann die stark wachsende Nachfrage im Personenverkehr mit zusätzlichen Angeboten aufgefangen werden. Für den Güterverkehr entstehen leistungsfähige Zufahrten zu den neuen Basistunnels Gotthard und Ceneri (NEAT).
Damit diese Ziele erreicht werden können, braucht es einen Ausbau der Bahninfrastruktur in einer Vielzahl von Projekten, die sich über die ganze Schweiz verteilen. Das Parlament hat dazu einen Kredit von CHF 5.4 Mrd. bewilligt.
Der Ausbau der Schieneninfrastruktur gemäss ZEBG wird über den Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) finanziert. Der Bundesrat orientiert die Bundesversammlung jährlich über den Stand der Arbeiten.
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