Webinterface Daten Infrastruktur (WDI)

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Das Webinterface für die Daten der Infrastruktur (WDI) erleichtert den Austausch zwischen BAV und Bahnen.
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Das Webinterface für die Daten der Infrastruktur (WDI) erleichtert die Umsetzung der Leistungsvereinbarungen zum Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur. Die Bahnen können über das WDI verschiedene Daten mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) austauschen.  

Die Bahnen bzw. Infrastrukturbetreiberinnen können beim BAV über diesen Link einen persönlichen Zugriff auf das WDI beantragen. Bitte tragen Sie bei der Registrierung (Etappe 5) unter «Bemerkungen» das Kürzel der ISB ein und schreiben Sie, dass Sie einen Zugriff auf das WDI beantragen (Beispiel: «Zugriff auf das WDI für die RhB»).

Veröffentlichung der Investitionspläne

Gemäss Art. 7 der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV, 742.120) müssen die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen und Erstellergesellschaften veröffentlicht werden.

Die Trassenvergabestelle ist für die Veröffentlichung der Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen in geeigneter Form zuständig. Aktuell sind die Daten am einfachsten über das WDI des BAV zugänglich, weshalb das BAV die Daten via WDI zu Verfügung stellt.

Der Zugriff auf die Investitionspläne ist nur möglich, wenn Sie ein Formular ausfüllen, mit dem Sie ein Passwort für den Zugang erhalten:

Formular «Passwort beantragen»

Der Zugangslink zu den Investitionsplänen ist der folgende:

Veröffentlichung der Investitionspläne

Eine Anleitung zur Verwendung des Tools für Investitionspläne finden Sie in dem Handbuch, das Ihnen zur Verfügung gestellt wird (siehe unter «Dokumentation»).

Mitwirkung Investitionspläne - Beschwerde EVU/Anschliesser

Laut Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV), können die Unternehmen ihre von der Infrastrukturbetreiberin nicht berücksichtigten Anliegen dem BAV zum Entscheid unterbreiten. Das BAV entscheidet endgültig.

Sollte ein EVU/Anschliesser beim BAV eine Beschwerde über ein in den Investitionsplänen nicht berücksichtigtes Anliegen einreichen wollen, senden Sie diese Beschwerde bitte an die folgende E-Mail: finanzierung@bav.ch
 

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/bahninfrastruktur/substanzerhalt-und-betrieb/wdi.html