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Seilbahnen sind für das Gebirgs- und Tourismusland Schweiz von grosser Bedeutung. Die Seilbahnunternehmen tragen die Verantwortung für die Sicherheit dieser Anlagen. Das Bundesamt für Verkehr unterstützt mit seiner Aufsicht die Seilbahnunternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht und leistet damit einen wichtigen Beitrag, damit alle Passagiere sicher ihr Ziel erreichen. Seilbahnen sind ein sehr sicheres Transportmittel. Trotzdem können auch bei Seilbahnen Unfälle passieren. Die Ursachen dieser Ereignisse untersucht nicht das BAV, sondern die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST). Die SUST formuliert wenn erforderlich Empfehlungen an das BAV.
Ansprechpartner im BAV:
Bewilligungen
Sicherheitsüberwachung
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