Die tragende Rolle der Seilbahnen
Seilbahnen sind für den Tourismus in den Bergen ein unerlässliches Transportmittel. Das BAV sorgt als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde dafür, dass sowohl in der Projektierungs- wie auch in der Betriebsphase Sicherheit und Umweltverträglichkeit oberste Priorität geniessen.

Rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Informationen
Verschiedene Rechtsgrundlagen, Normen und Richtlinien bieten Gewähr für die rechtskonforme Tätigkeit der Seilbahnunternehmen.
Bau und Umbau von Anlagen
Der Bau von neuen und der Umbau und der Ersatz von bestehenden Seilbahnanlagen werden durch das BAV geprüft. Das BAV erteilt Konzessionen, Bau- und Betriebsbewilligungen.
Betrieb und Sicherheit
Das BAV ist für die etwa 650 eidgenössisch konzessionierten Seilbahnanlagen zuständig und nimmt die Sicherheitsüberwachung in der Betriebsphase wahr.
Bundesamt für Verkehr BAV
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
3063 Ittigen