Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr

Reisende mit Beeinträchtigung sollen den öffentlichen Verkehr (öV) selbständig nutzen können. Das BAV begleitet die Transportunternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Ein Mann im Rollstuhl öffnet die Türe eines Zuges um einzusteigen.
Ebenerdige Einstiege ermöglichen mobilitätseingeschränkten Menschen, den öV autonom zu nutzen.
© SBB

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dass der öV barrierefrei und damit für Menschen mit Beeinträchtigung grundsätzlich autonom nutzbar sein muss. Auch die übrigen Reisenden sind dank den BehiG-Massnahmen komfortabler unterwegs. Für die Umsetzung sind die Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber verantwortlich, bei den Bus-Haltestellen die Kantone und Gemeinden.

Mit der Installation von behindertenfreundlichen Informations- und Billettausgabesystemen, der Beschaffung von Niederflur-Fahrzeugen, der Erhöhung von Perrons und dem Bau zusätzlicher Rampen und Lifte wurden in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt. Wichtige Bahnhöfe wurden prioritär umgebaut. Bei rund 500 der insgesamt 1800 Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen haben die Unternehmen die gesetzliche Frist von Ende 2023 indes nicht eingehalten. Hier müssen sie Überbrückungsmassnahmen (Hilfe durchs Bahnpersonal oder allenfalls Shuttledienst) anbieten, bis die Bahnhöfe für Menschen mit Beeinträchtigung grundsätzlich autonom benutzbar sind.

Das BAV unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung des BehiG. Bei den verspäteten Bahnhofs-Umbauprojekten hat es von den Unternehmen Termin- und Finanzierungspläne eingefordert, damit sich die Umsetzung nicht weiter verzögert. Das BAV sorgt für die Finanzierung und mit Leitfäden und Checklisten für eine einheitliche technische Umsetzung.

Voraussetzungen für selbständige öV-Nutzung

Für die Umsetzung des barrierefreien öffentlichen Verkehrs gibt es technische Grenzen. Deshalb gelten gewisse Grundvoraussetzungen für die autonome öV-Benützung, auf die das BAV im nachfolgenden Dokument hinweist.

Bericht zur Umsetzung des BehiG im Gesamt-öV

Bericht des Bundesrates vom März 2023 in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard:

Stand bei der Anpassung der Bahnhöfe

Zum Stand der BehiG-Umsetzung bei den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen erstellt das BAV jährlich einen Standbericht.

Weitere Informationen

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/barrierefreiheit.html