Bundesamt für Verkehr BAV

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Lärmsanierung

Die Ursachen

Die Hauptlärmquelle stellt das Rollgeräusch bei der Durchfahrt eines Zuges dar, das durch Schwingungen der Räder und Schienen verursacht wird. Örtlich begrenzt treten durch den Bahnbetrieb aber auch andere Lärmarten auf wie z.B. Bremsquietschen, Kurvenkreischen und Rangierlärm.

Personen, die an stark befahrenen Bahnstrecken wohnen, leiden unter dem Lärm. In der Schweiz sind ohne Schutzmassnahmen rund vier Prozent der Bevölkerung oder 265 000 Personen von lästigem oder schädlichem Bahnlärm betroffen.

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Vernehmlassung Änderung BGLE

Das geltende Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) legt die zum Schutz der Bahnanwohner vor übermässigem Lärm zu treffenden Massnahmen fest und regelt deren Finanzierung. Es ist bis Ende 2015 befristet.

Das gesetzliche Ziel der vor Lärm über den Grenzwerten zu schützenden Anwohner kann voraussichtlich nicht ganz erreicht werden. Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 das UVEK beauftragt, zur geplanten Revision des BGLE eine Vernehmlassung durchzuführen.


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