Bundesamt für Verkehr BAV

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Lärmsanierung

Die Ursachen

Die Hauptlärmquelle stellt das Rollgeräusch bei der Durchfahrt eines Zuges dar, das durch Schwingungen der Räder und Schienen verursacht wird. Örtlich begrenzt treten durch den Bahnbetrieb aber auch andere Lärmarten auf wie z.B. Bremsquietschen, Kurvenkreischen und Rangierlärm.

Personen, die an stark befahrenen Bahnstrecken wohnen, leiden unter dem Lärm. In der Schweiz sind ohne Schutzmassnahmen rund vier Prozent der Bevölkerung oder 265 000 Personen von lästigem oder schädlichem Bahnlärm betroffen.

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Änderung BGLE

Das bis Ende 2015 befristete Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) legt die zum Schutz der Bahnanwohner vor übermässigem Lärm zu treffenden Massnahmen fest und regelt deren Finanzierung.

Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 das UVEK beauftragt, zu einer Revision des BGLE eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vorlage stiess dabei auf ein überwiegend positives Echo.

Am 30. November hat der Bundesrat das zusätzliche Massnahmenpaket beschlossen und dem Parlament überwiesen. Wichtigstes Instrument sind neue Lärmgrenzwerte für Güterwagen. Damit werden ab 2020 Fahrten mit lärmigen Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz faktisch verboten.
Typ: PDF

03.12.2012 | 321 kb | PDF

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