Die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz muss in den kommenden Jahrzehnten nicht nur in ihrer Substanz erhalten, sondern auch modernisiert und gezielt ausgebaut werden. Der Staat legt dabei die Rahmenbedingungen für die Planung und die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur fest. Heute wird das Schienennetz der SBB vollständig vom Bund finanziert, dasjenige der Privatbahnen gemeinsam von Bund und Kantonen.
Die Verkehrsinfrastruktur ist dabei auf längerfristig verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen zwingend angewiesen. Das Ziel der Finanzierungspolitik ist es denn auch, mit geeigneten Instrumenten wie Fonds oder Leistungsvereinbarungen eine möglichst hohe Verlässlichkeit zu garantieren.
FinöV, Rahmenkredit und Leistungsvereinbarung
Die Finanzierung des Ausbaus und des Unterhalts der Schieneninfrastruktur in der Schweiz erfolgt zurzeit über drei Gefässe:
- den Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds),
- die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB
- und den Rahmenkredit für konzessionierte Transportunternehmen (KTU).
Grosse Infrastrukturvorhaben wie NEAT, Bahn 2000, HGV-Anschluss und Lärmsanierung werden über den FinöV-Fonds finanziert. Für den Erhalt und den Ausbau des bestehenden Netzes gelten die Leistungsvereinbarung Bund-SBB und der Rahmenkredit für die KTU.
- Leistungsvereinbarung Bund – SBB: Die Eidgenossenschaft stellt der SBB im vierjährigen Leistungsvertrag Mittel zur Verfügung, damit die SBB ihre Fahrwege und festen Anlagen betreiben, erhalten, erneuern und leicht ausbauen kann. Davon ausgenommen ist die Finanzierung grosser Neubauten. Für die Aushandlung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung auf Seiten des Bundes ist der Bundesrat zuständig, das Parlament genehmigt diese anschliessend in einem Bundesbeschluss und stellt die Finanzen zur Verfügung.
- Rahmenkredit für Privatbahnen: Das Parlament hat einen 9. Rahmenkredit für die Jahre 2007-2010 im Umfang von 800 Millionen Franken bewilligt. Damit soll die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen für die nächsten Jahre sichergestellt werden. Dieser Kredit ist als Übergangslösung zu verstehen. Mittelfristig ist vorgesehen, die Finanzierung der Privatbahnen mit Leistungsvereinbarungen zu regeln, wie dies seit 1999 mit der SBB AG getan wird. Mit der Infrastrukturfinanzierung für die Privatbahnen werden im Wesentlichen dieselben Ziele verfolgt wie mit der Leistungsvereinbarung mit der SBB.
- FinöV-Fonds: Die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte erfolgt über einen Fonds mit eigener Rechnung. Die Mittel aus Abgaben und Steuern werden über die Finanzrechnung des Bundes verbucht und im gleichen Jahr in den Fonds eingelegt. Diese Mittel stammen aus zwei Dritteln der Erträge der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben, aus der Mineralölsteuer (für 25% der Kosten der NEAT) und der Mehrwertsteuer (ein Promille). Der Bund kann dem Fonds Vorschüsse gewähren (Bevorschussungslimite). Ab 2015 wird die Hälfte der Fondseinnahmen zur Rückzahlung der Bevorschussung verwendet.
- Infrastrukturfonds: Der Infrastrukturfonds dient zur Finanzierung von Verkehrswegen in den Agglomerationen und zur Fertigstellung sowie Ergänzungen des bestehenden Nationalstrassennetzes. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren stehen insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung, davon 6 Milliarden als Bundesbeiträge an Infrastrukturen für den privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehr. Der Fonds wird mit zweckgebundenen Geldern aus der Mineralölsteuer und der Autobahnvignette gespeist.
Strenge Prioritäten
Aufgrund der heutigen finanziellen Ausgangslage werden die Mittel für neue Investitionen in die Schieneninfrastruktur in Zukunft knapp sein. Jede Neuinvestition löst ausserdem Folgekosten aus (Unterhalts-, Betriebs- und Abschreibungskosten). Eine strenge Prioritätensetzung ist deshalb unausweichlich. Vorrang haben dabei jene Projekte, welche die Funktionalität der Netze gewährleisten (siehe Faktenblatt ZEB).
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