Bundesamt für Verkehr

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Bilaterales Landverkehrsabkommen Schweiz - EU

Das Landverkehrsabkommen ist die konsequente Fortsetzung und die europäische Absicherung der vom Schweizer Volk mehrfach beschlossenen nachhaltigen Verkehrspolitik. Die Schweiz kann das Hauptziel ihrer Verkehrspolitik, nämlich die Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene, nur zusammen mit Europa und nicht im Alleingang erreichen. Das Abkommen, das 1999 unterzeichnet und ein Jahr später vom Schweizer Volk genehmigt wurde, gewährleistet die Koordination der Verkehrspolitik im Alpenraum zwischen der Schweiz und der EU. Es liberalisiert und harmonisiert den europäischen Strassenverkehr in der Schweiz (Angleichung von Normen und Zulassungsbedingungen).

Das Landverkehrsabkommen ist als aussenpolitischer Pfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik für die Erfüllung des Alpenschutzartikels in der Bundesverfassung unverzichtbar. Mit dem Landverkehrsabkommen anerkennen die Mitgliedstaaten der EU das Verlagerungsziel der Schweiz und die damit verbundenen Instrumente, insbesondere die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Transit durch die Schweiz kostet heute wesentlich mehr als vor der Einführung der LSVA. Mit der LSVA zahlen die ausländischen Lastwagen an die Modernisierung der Bahninfrastruktur mit. Die im gesamteuropäischen Interesse liegende NEAT beispielsweise wird von der Schweiz nicht allein bezahlt.

Das Landverkehrsabkommen ist eines der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind. Die bilateralen Abkommen verstärken die Integration der Schweiz in Europa und verbessern den Zugang unserer Bevölkerung und unserer Wirtschaft zum Europäischen Binnenmarkt.

Neben der Koordination der Verlagerungspolitik mit dem Ausland bringt das Landverkehrsabkommen der Schweizer Wirtschaft ausserdem neue Möglichkeiten für den Marktzutritt auf Schiene und Strasse. Dies stärkt die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Chancen für Transportgewerbe

Das Landverkehrsabkommen umfasst und regelt vier Hauptbereiche:

  • Der Marktzugang im Strassenverkehr wird wesentlich freier. Das bedeutet neue Marktchancen für das schweizerische Transportgewerbe.


  • Normen und Zulassungsbedingungen im Strassenverkehr werden harmonisiert. Im Vordergrund steht die Anhebung der Gewichtslimite für Lastwagen. Die Schweiz hat am 1. Januar 2001 das zulässige Gesamtgewicht von 28 Tonnen auf 34 Tonnen erhöht. Im Jahr 2005 wurde die Gewichtslimite auf das in Europa geltende Maximum von 40 Tonnen angehoben. Den dadurch entstehenden Produktivitätseffekt kann die Schweiz durch die ebenfalls am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzte flächendeckende, emissions- und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) kompensieren.


  • Der Marktzugang im Schienenverkehr wird erheblich liberalisiert. Mit dem free access im Güterverkehr gewähren sich die EU und die Schweiz gegen Bezahlung eines Trassenpreises gegenseitig den freien Zugang zu ihren Schienennetzen.


  • Die Politik zum Schutz des Alpenraumes wird zwischen der Schweiz und der EU koordiniert. Die Schweiz erhöht die Gewichtslimite für Lastwagen und die Strassenfiskalität parallel und schrittweise. Spätestens nach der Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels resp. ab 1. Januar 2008 steigt die LSVA auf das Maximum von durchschnittlich 325 Franken für eine Fahrt mit einem 40-Tönner von Basel nach Chiasso (300 km), also auf das rund 8-fache der ursprünglichen Tagesgebühr von 40 Franken (pauschale Schwerverkehrsabgabe). Eine fiskalische Schutzklausel gestattet es, den vereinbarten Maximaltarif unter bestimmten Voraussetzungen befristet um 12,5 % zu erhöhen. Das Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 05.00 Uhr bleibt bestehen, ebenso das Sonntagsfahrverbot.


  • Das Landverkehrsabkommen setzt die vom Schweizer Volk mehrfach beschlossene umweltgerechte Verkehrspolitik konsequent fort und sichert sie gegenüber Europa ab. Das Abkommen ermöglicht zusammen mit den übrigen verkehrspolitischen Pfeilern LSVA, Bahnreform, Modernisierung der Bahninfrastruktur (NEAT), Verkehrsverlagerungsgesetz und flankierende Massnahmen, dass die vom Alpenschutzartikel geforderte Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene schrittweise und mittelfristig erreicht werden kann.

    LSVA-Sätze werden angepasst

    Nach dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens am 1. Juni 2002 wurde der gemischte Ausschuss „Landverkehrsabkommen Schweiz-EG“ eingesetzt. Gegenstand der Sitzungen waren Anpassungen des Schweizer Rechts an die seit der Unterzeichnung neu verabschiedeten Rechtsakte der Union sowie der Aufbau des Verkehrsobservatoriums. Fragen des Alpentransits generell werden fortlaufend erörtert. Auch die LSVA-Sätze für die verschiedenen Lastwagenkategorien werden im Rahmen des Gemischten Ausschusses verhandelt; im Landverkehrsabkommen waren lediglich so genannte „gewichtete Mittelwerte“ vereinbart worden.
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    Zuletzt aktualisiert am: 14.11.2007


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