Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten

Gefahrgutbeauftragte sind verantwortlich, dass ihr Unternehmen die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter einhält. Sie beraten das Unternehmen zu allen Tätigkeiten, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängen.

Zwei Gefahrgutbeauftragte kontrollieren einen Zug.
Die Ausbildung zu Gefahrgutbeauftragten muss in der Schweiz erfolgen.
© SBB CFF FFS

Die Aufgaben von Gefahrgutbeauftragen werden in der «Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV)» (SR 741.622) detailliert beschrieben.

Voraussetzungen

Gefahrgutbeauftragte müssen eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Für die Zulassung zur Ausbildung werden keine besonderen Vorkenntnisse oder Berufsabschlüsse verlangt.

Ausbildungsgang

Die Ausbildung zu Gefahrgutbeauftragten muss in der Schweiz erfolgen.
Die Mindestdauer der Ausbildung umfasst 24 Lektionen.
Im Rahmen der Ausbildung erlangen die Gefahrgutbeauftragten Kenntnisse über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die dafür geltenden Vorschriften sowie die Aufgaben gemäss den Artikeln 11 und 12 GGBV. Die Ausbildung wird mit einer Ausbildungsbescheinigung abgeschlossen, welche ein Jahr Gültigkeit besitzt. Die Prüfung muss somit innert einem Jahr nach der Ausbildung abgelegt werden.

Die Ausbildung kann sich auf die Anforderung des Unternehmens im Zusammenhang mit einzelnen Verkehrsträgern beschränken oder auf Klassen/UN-Nummern gemäss des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung muss bei einer anerkannten Prüfungsstelle abgelegt werden.
Die Sachgebiete der Prüfung richten sich nach Unterabschnitt 1.8.3.11 ADR und Unterabschnitt 1.8.3.11 RID.

Die Prüfungsstellen erstellen dem Gefahrgutbeauftragten nach bestandener Prüfung einen Schulungsnachweis. Dieser Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Arbeitsumfang

Der Arbeitsumfang der Gefahrgutbeauftragten hängt von der Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens ab. Er kann zwischen wenigen Tagen pro Jahr und einer 100 % Anstellung variieren.

Dokumente

Adressen Schulungsstellen Gefahrgutbeauftragte (PDF, 133 kB, 29.01.2024)Adressen Schulungsstellen Gefahrgutbeauftragte für die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten

Adressen Prüfungsstellen Gefahrgutbeauftragte (PDF, 282 kB, 14.09.2022)Adressen Prüfungsstellen Gefahrgutbeauftragte für die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten

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